Mitgliedschaft

Allgemeine Informationen

Der 1. TC Nieder-Roden (kurz 1. TCN) ist eine Abteilung der Sportgemeinschaft Nieder-Roden e.V. (kurz SGN) mit der Besonderheit, dass er unter einem eigenen Namen firmiert. Jedes Mitglied des 1. TCN ist daher automatisch Mitglied der SGN und zahlt dafür einen Beitrag in Abhängigkeit seines Status (Erwachsener, Jugendlicher, Familienmitglied, etc.). Dieser Beitrag erlaubt ihm, neben Tennis auch alle anderen in der SGN angebotenen Sportarten zu nutzen. Eine ausschließliche Mitgliedschaft in der Tennisabteilung ist nicht möglich. Der Beitrag eines Tennismitgliedes enthält einen zusätzlichen Tennisspartenbeitrag. Dieser zusätzliche Spartenbeitrag wird erhoben, da der allgemeine SGN-Beitrag die Kosten der Tennisabteilung nicht vollständig abdeckt. Die anderen Abteilungen der SGN erheben derzeit keinen zusätzlichen Spartenbeitrag. Die Mitglieder dieser Abteilungen können ebenfalls alle Angebote der SGN nutzen, mit Ausnahme des sportlichen Angebots der Tennisabteilung. Die Tennisabteilung bietet neben der 'aktiven' Mitgliedschaft auch eine 'passive' Mitgliedschaft an. Passiven Mitgliedern ist es nicht gestattet, sportliche Angebote der SGN zu nutzen. Ihre Mitgliedschaft und ihr Beitrag soll die Verbundenheit speziell zur Tennisabteilung zum Ausdruck bringen.
Detaillierte Information zu den Beiträgen finden Sie hier

Grundlegende Rechte und Pflichten der Tennismitglieder sind in der Satzung der SGN beschrieben. Ergänzende Regeln für den 1. TCN sind in Anhang 1 dieser Satzung festgelegt.
                                 


Wie werde ich Mitglied

Sie möchten gern Tennis spielen und haben sich für eine Mitgliedschaft beim 1. TCN entschieden. Falls Sie unseren Club schon kennen oder sich bereits ausgiebig informiert haben, z.B. bei einem der Trainer oder während der Schnupperstunden, dann sollten Sie jetzt einen Mitgliedsantrag ausfüllen. Ansonsten kommen Sie einfach bei uns vorbei, um sich in einem persönlichen Gespräch zu informieren. Ab 18:00 Uhr ist auf der Tennisanlage, oder im Winter in der Tennishalle, immer jemand vor Ort.
Da unser Club bestrebt ist, auch verwaltungstechnisch auf der Höhe der Zeit zu sein, muss der Mitgliedsantrag online per Internet-Browser ausgefüllt werden. Falls Ihnen das nicht ganz geheuer ist, kommen Sie einfach zu uns und wir machen das dann zusammen.
Den Online-Mitgliedsantrag finden Sie unter diesem Link:  Jetzt anmelden
Zur Vorbereitung können Sie sich unter Downloads noch ein Mitgliedsantrag in Papierform herunterladen. 

Wir müssen den Online-Antrag überarbeiten. Bitte verwenden Sie derzeit nur den Mitgliedsantrag in Papierform !


 Mitgliederbeiträge

 Beitrag
(SGN + Tennis)
    SGN    TCNArbeitsumlage
Erwachsene   € 204,00 € 144,00  € 60,00  €   85,00
(Ehe-)Paare   € 398,00 € 288,00  € 110,00  € 170,00
Jugendliche  € 142,00 € 132,00  € 10,00  €     0,00
Erwachsener m. 1 Kind  € 326,00 € 276,00  € 50,00  €   85,00
Erwachsener m. 2 und mehr Kindern  € 380,00 € 300,00  € 80,00  €   85,00
Ehepaar m. 1 Kind  € 420,00 € 300,00  € 120,00  € 170,00
Ehepaar m. 2 und mehr Kindern  € 430,00 € 300,00  € 130,00  € 170,00
Passive Mitglieder  €   84,00 € 84,00    €     0,00

Die oben aufgeführten Beiträge für aktive Mitglieder berechtigen zur Nutzung sämtlicher sportlichen Angebote der SGN. Passive Mitglieder haben in der SGN dieselben Rechte wie aktive Mitglieder, außer dass sie die sportlichen Angebote nicht nutzen dürfen.

Zahlungsweise:

  • jährlich am Anfang des Kalenderjahres,  per Einzug (erwünscht) oder Überweisung
  • bei Überweisung erhält das Mitglied/Rechnungsempfänger vorher eine Rechnung
  • für nicht geleistete Arbeitsstunden wird ebenfalls eine Rechnung gestellt

Kaution/Arbeitsumlage

Jedes Mitglied mit vollendetem 18. Lebensjahr ist verpflichtet pro Jahr 10 Arbeitsstunden zu leisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunden wird am Ende des Jahres ein Betrag von € 8,50 in Rechnung gestellt. Bei vollendetem 18. Lebensjahr wird mit der nächsten Beitragsrechnung eine einmalige Arbeitsstunden-Kaution von € 85,00 erhoben. Bei Austritt aus dem Verein wird diese Kaution mit den nicht geleisteten Arbeitssunden verrechnet, bzw. komplett zurückgezahlt.


 Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis Ende September des laufenden Geschäftsjahres (GJ = Kalenderjahr) erfolgen.


 

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