Corona Update 0321
Corona Update März 2021
Bundesregierung und Länderregierungen haben am 4.3.2021 neue Vorgaben und Maßnahmen bezüglich Corona beschlossen. Grundsätzlich können in Abhängigkeit der lokalen Inzidenzwerte Lockerungen der derzeit gültigen Lock Down Vorgaben vorgenommen werden bzw. auch wieder rückgängig gemacht werden. Der Landessportbund Hessen hat nach Absprache mit der Hessischen Landesregierung die aus den Beschlüssen folgenden Vorgaben und Regelungen für den Sportbetrieb veröffentlicht. Siehe hierzu, was der LSB unter FAQ veröffentlicht hat. Die dort beschriebenen Regelungen, insbesondere auch für den Sport in der Halle, gelten ab Montag, den 8.3.2021. Für die konkrete Festlegung und Einhaltung der Regelungen für eine Sportstätte ist der Betreiber der Sportstätte (z.B. Kreis, Kommune, Verein) zuständig. Dieser muss die amtlichen Vorgaben berücksichtigen, kann sie aber auch weiter einschränken (etwa wenn notwendige bauliche Voraussetzungen nicht gegeben sind). Die Ordnungsämter der Kommunen können jederzeit die Einhaltung der Vorgaben überprüfen.
Für unsere 2-Feld Tennishalle legen wir als Betreiber folgendes fest:
- pro Platz kann Einzel gespielt werden (wie bisher)
- Doppel nur, wenn die Personen aus maximal 2 Haushalten sind (max. 4 Personen pro Platz, altersunabhängig)
- Trainer können die Pläne für die durch sie betreute Kunden unter Berücksichtigung der Vorgaben selbst anpassen
- Umkleiden werden wieder geöffnet (weitere Informationen vor Ort)
- Die Gasstätte bleibt geschlossen
Bitte beachten Sie auch die Ausschilderung in der Tennishalle.
Hinweis:
Unsere 2-Feld Tennishalle hat ca. 1200 m2 Fläche und ein Raumvolumen von ca. 8000 m3. Lüftungsmöglichkeiten sind gegeben. Die 2 Plätze sind durch ein Netz getrennt, so dass keine Durchmischung der zwei spielenden Gruppen stattfinden kann. Die Nutzung der Umkleideräume wird entsprechend der Vorgaben festgelegt.